Kommunalwahl 2025

Jeder Wähler hat 4 bzw. 5 Stimmen:

    1. Bürgermeister der Stadt Erkrath
      1. Sechs Kandidaten aus folgenden Parteien treten an (Alphabetische Reihenfolge):
        BmU; Bündnis 90/Die Grünen; CDU; Die Linke; FDP; SPD
    2. Stadtrat Erkrath
      1. Insgesamt werden 40 Sitze vergeben.
      2. Die Hälfte der Sitze wird direkt in den 20 Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte über Reservelisten.
      3. Acht Parteien und Wählergemeinschaften treten an (Alphabetische Reihenfolge):
        AfD; BmU; Bündnis 90/Die Grünen; CDU; Die Linke; FDP; Partei für Tierschutz; SPD
    3. Landrat des Kreises Mettmann
      1. Drei Kandidaten aus folgenden Parteien treten an zur Wahl (Alphabetische Reihenfolge):
        CDU; Piratenpartei; SPD
    4. Kreistag Mettmann
      1. Der Kreistag hat 56 Sitze, davon werden 28 direkt in den Kreiswahlbezirken vergeben.
      2. Neun Parteien treten an (Alphabetische Reihenfolge):
        AfD; Bündnis 90/Die Grünen; CDU; Die Linke; FDP; Partei für Tierschutz; Piratenpartei; SPD; UWG-ME
    5. Integrationsrat Erkrath
      1. Es wurden sieben Listen zugelassen (Alphabetische Reihenfolge):
        Globus-Erkrath e.V.; Grüne Liste International; Integral e.V.; Internationale Liste SPD; Kaleidoskop; Linke Liste Solidarität; Multinationale Liste
      2. Wer darf wählen?
        • Erkrather die,
          • eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder staatenlos sind
          • mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben
          • Spätaussiedler sind
          • durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben
          • als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben
          • durch Geburt im Ausland eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben
        • Die Person muss am Wahltag
          • mindestens 16 Jahre alt sein
          • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
          • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben
      3. Wer darf nicht wählen?
        • Ausländer, die Asylbewerber sind

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